Umzug: Abrechnung nach Aufwand oder Festpreis?

Umzugsexperte Willy Piechorowski. L.P. GmbH, Bielefeld

Das Thema „Umzug“ aus beruflichen oder privaten Gründen ist ein viel beachteter Dauerbrenner. Willy Piechorowski von der Bielefelder Umzugsgesellschaft L.P. GmbH (Oldentrup) gibt hier Tips aus über 25 Jahren Praxis. Heute nimmt er Stellung zum Thema „Abrechnung nach Aufwand oder Festpreis?“:

„Der Umzugsvertrag gibt dem Kunden die Möglichkeit, eine Abrechnung nach Aufwand oder Festpreis zu vereinbaren. Deshalb weisen wir von vornherein auf diese beiden Möglichkeiten hin. Nach Aufwand schließen wir ab, wenn der Kunde sich noch keine endgültige Klarheit verschafft hat, welches Mobiliar und welche Gegenstände umgezogen werden sollen und was in der Wohnung bleibt oder entsorgt werden muß. Auch ist wichtig, ob der Kunde selbst packt und wie viel. Gibt es jedoch bei der Besichtigung des Umzugsgutes und der Aufnahme der Gegenstände in die Umzugsgutliste keine Unklarheiten, kalkulieren wir Umzugsgut, Zeit und Nebenleistungen und bieten einen Festpreis an. In beiden Fällen kommen die 19% Mehrwertsteuer hinzu“.

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