Umzug: „Ärger kann man im Vorfeld vermeiden“

Willy Piechorowski Umzugsexperte L.P. GmbH, Bielefeld

Einer der kritischen Punkte beim ohnehin sensiblen Thema „Umzug“ aus beruflichen oder privaten Gründen ist der Punkt „Ärger“. Willy Piechorowski von der Bielefelder Umzugs- gesellschaft L.P. GmbH (Oldentrup) gibt hier Tips aus über 25 Jahren Praxis. Heute erzählt er, woran es meist liegt, wenn es hakt und was man im Vorfeld tun sollte, um „Ärger“ gar nicht erst zum Thema werden zu lassen:

„Eine professionelle und zuverlässige Umzugsfirma hilft, Umzugsstress zu vermeiden“. Dazu müsse der Umziehende aber zunächst seriöse Angebote von unseriösen unterscheiden können. Was zu tun ist, wenn die persönliche Habe von der „falschen Firma“ bewegt wird, behandelt der Experte so: „Ich gebe mal ein Beispiel. Anna Kirchner freut sich, als sie in einem kostenlosen Anzeigenblatt eine Anzeige sieht, in der ihr ein Umzug für 499 Euro angeboten wurde. Obendrauf sollte es noch einen Seniorenrabatt von 15 Prozent geben. Zum Festpreis von 424,15 Euro sollte ihr Haushalt an einem Tag umziehen, versprach ihr ein Mitarbeiter der Firma. Der Hammer kam am Tag des Umzugs. Für zwei zusätzliche Stunden Anfahrzeit, einen nicht bestellten Außenlift und Montagekosten sollte die Seniorin fast 1.200 Euro zusätzlich bezahlen.“

Piechorowski zitiert Volker Ackermeier vom Landesverband Möbelspedition und Logistik Nordrhein-Westfalen: „Solche nicht vereinbarten Zusatzkosten werden den Kunden zumeist unter Druck abverlangt“. Seiner Meinung nach bringen einige wenige schwarze Schafe die ganze Branche in Verruf, übersteigen doch die letztlich von den Kunden geforderten Summen auch die Rechnungsbeträge eines seriösen Betriebes bei weitem. Es sei auch schon vorgekommen, dass ein Umzugsunternehmen die Möbel so lange behielt, bis der stark überhöhte Betrag gezahlt wurde. Gegen solch betrügerisches Vorgehen ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen. Unter anderem wegen Erpressung. Willy Piechorowski kennt das Mittel gegen gegen überhöhte Forderungen  und Erpressungs-versuche am Umzugstag: „Ebenso wie mein Verband Möbelspedition und Logistik rate ich dazu, die Polizei zu rufen. Die Umzugsfirma hat aber ein sogenanntes Frachtführer- pfandrecht, darf also die Möbel bis zur Bezahlung der Rechnung behalten. Wichtig ist die glaubhafte Schilderung einer  erpresserischen Absicht durch den Kunden. Es ist immer gut,  Zeugen hinzuzurufen und die Rechnung nur unter Vorbehalt zu zahlen. Beides erleichtert in einem Streitfall eine Rückerstattung überhöhter Kosten“.

Ganz wichtig ist es also, schon im Vorfeld die Anzeige einer Möbelspedition auf verschiedene Hinweise zu prüfen:

1. Gibt es die Adresse, unter der die Firma eingetragen ist? Eine Telefonnummer alleine ist
kein Indiz, dass der Betrieb wirklich dort seinen Sitz hat, denn häufig wird mit Anruf- weiterleitungen gearbeitet.
 2. Den Angebotspreis kritisch hinterfragen. Sind der Arbeitslohn und auch der Lkw, der wie ein Arbeiter gezählt wird, auf die jeweilige Leistungsstunde heruntergerechnet? Dabei sollte laut Fachverband der jeweilige Stundenlohn nicht unter 20 bis 25 Euro liegen          
3. Vor Vertragsunterzeichnung das Kleingedruckte genau lesen. Unüblich ist, Montage- arbeiten mit einer Pauschale extra zu berechnen werden. Diese Leistungen sollten mit dem Stundenlohn abgegolten werden.
4.  Auf den Bekanntheitsgrad der Firma achten. Die Mitgliedschaft im Verband der
Möbelspediteure (AMÖ) garantiert Kunden einige Sicherheiten. Der Verband
hat zum Beispiel eine Einigungsstelle, deren Schiedsspruch sich auch die Spediteure
unterwerfen müssen.
5. Der Verband mit dem Logo eines rollenden Kängurus hat eine Mitgliederliste. Daraus sieht man, welche Firmen sich nach den „Grundsätzen des ordentlichen Kaufmanns“
richten und übersichtliche Angebote und nachprüfbare Abrechnungen erstellen.                   6. Was tun bei Beschädigungen? Geht beim Umzug etwas kaputt, haftet dafür der Spediteur und muss den Zeitwert ersetzen, nicht aber den Wert der Neuanschaffung. Außerdem ist der Kunde im Zweifelsfall in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass er mit Zeugen und Fotos belegen muss, dass sein Mobiliar vor dem Umzug unbeschädigt war und die Schäden während des Umzugs entstanden sind. Deshalb: wertvolle Gegenstände vorher fotografieren und gemeinsam mit dem Spediteur ein genaues Übernahmeprotokoll zu machen. Sollte sich die Spedition weigern, den Schaden zu ersetzen, kann sich der Kunde an die Einigungsstelle des Möbelverbandes wenden. Auch die Verbraucherzentrale ist ein hilfreicher Ansprechpartner. Sie arbeitet mit Fachanwälten zusammen, die für 35 Euro eine Beratung anbieten. Soll der Anwalt weiter den Schriftverkehr führen, fallen weitere circa 35 Euro an.

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