Der heutige Totensonntag geht auf ein königliches Dekret zurück. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen bestimmte durch Kabinettsorder vom 24. April und Verordnung vom 25. November 1816 den „Ewigkeitssonntag“ für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten den Sonntag vor dem 1. Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“. Er sollte das Gedenken an die Gefallenen der Befreiungskriege“, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise von Mecklenburg-Strelitz und auch das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr vereinen. Die anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen diese Bestimmung. Das Evangelische Gottesdienstbuch verzeichnete darüber hinaus jedoch noch einen „Gedenktag der Entschlafenen“.