Umzug: Und wenn etwas kaputtgeht?

Wenn man in Eigenregie umziehen möchte, ist es von Vorteil, gute Freunde zu haben oder Verwandte, auf die man sich verlassen kann. Die nicht plötzlich am Umzugstag Magenschmerzen oder einen unvorhergesehenen Termin haben. Die anpacken können und auch wissen, wo sie anpacken müssen. Die den Schlafzimmerschrank genauso wieder aufgebaut bekommen, wie er gedacht ist.

Aber wer zahlt eigentlich, wenn beim Möbelschleppen etwas zu Bruch geht?

Andreas Boy, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung weist darauf hin: „Umzugshelfer haften im Rahmen ihrer Gefälligkeit gegenüber Freunden oder Verwandten nicht automatisch. Grundsätzlich gilt, dass die Person, der geholfen wurde, selbst für die den entstandenen Schaden aufkommen muss.“

Der Gesetzgeber gewährt dem Helfenden Schutz: Er muss Schäden nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Freundschafts- bzw. Gefälligkeitsdienst entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversicherung des Helfenden nicht ein. „Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde – wie bei einem selbstverursachten Schaden“, erklärt Andreas Boy.

Ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen, mag auf den ersten Blick teurer sein, minimiert den Stress aber ungemein. „Die Möbelpacker sind im sorgsamen Umgang mit den Möbeln und zerbrechlichen Gegenständen ausgebildet. Und wenn doch einmal etwas kaputtgeht, zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens“, so der Bielefelder Umzugsexperte Willy Piechorowski von der Umzugsgesellschaft L.P. GmbH.

Lassen Sie sich ein Angebot machen.

Umzugsgesellschaft L.P. GmbH
Werther Straße 274
33719 Bielefeld.
Geschäftsführer: Willy Piechorowski
Tel. 0521 / 96 80 300
Mail: info@umzugsgesellschaft.de
Webseite: www.umzugsgesellschaft.de

Foto 1: Clipdealer

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